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Steuertipps
Unternutzung Wohneigentum
Wenn wegen verminderter Wohnbedürfnisse (z.Bsp. infolge Wegzugs der Kinder) nur noch ein Teil des Wohnraums genutzt wird, kann ein angemessener Einschlag verlangt werden.
Pensionskasseneinkauf
Einkäufe von fehlenden Beitragsjahren in die Pensionskasse sind unter gewissen Voraussetzungen vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.
Säule 3 a
Einzahlungen zugunsten der 3. Säule sind bis zum erlaubten Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Ob sich ein solcher Einkauf überhaupt lohnt, ist allerdings vorgängig abzuklären.
Berufsauslagen
Nutzen Sie alle Abzugsmöglichkeiten bei Berufsauslagen wie auswärtige Verpflegung, Arbeitsweg, privates Arbeitszimmer, Weiterbildung etc.
Schuldzinsen
Schuldzinsen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Besprechen Sie mit uns, wie hoch die Verschuldung sein sollte, um das Steuersparpotenzial optimal ausnutzen zu können.
Bezug von Pensionskassengeld
Mit dem vorzeitigen Bezug von Pensionskassengeld im Rahmen der Wohneigentumsförderung kann die Progression bei der Schlusszahlung des Pensionskassengeldes gebrochen werden.
indirekte Amortisation
Mit einer indirekten Amortisation der Hypothek über die gebundene Vorsorge kann die Steuerrechnung reduziert werden.
Einmalprämien-Versicherungen
Die steuerfreie Verzinsung der Einmaleinlagen-Versicherung macht diese zu einem optimalen Steuersparprodukt. Wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, können beachtliche Steuereinsparungen erreicht werden.
Unterhaltskosten Liegenschaften
Sie haben die Wahl zwischen dem Abzug der tatsächlichen Unterhaltskosten und dem Pauschalabzug von 20 % des Eigenmietwertes. Diese Wahl kann jährlich von neuem getroffen werden.
Betreuungskosten für Kinder
Aufwendungen, welche die Betreuung der Kinder durch Drittpersonen anfallen, können teilweise steuerlich geltend gemacht werden.
Wertschriften
Vermeiden Sie hohe Zinserträge, denn diese erhöhen das steuerbare Einkommen. Private Kapitalgewinne sind dagegen grundsätzlich steuerfrei.
Vermögensverwaltungskosten
Die Verwaltung des Vermögens verursacht Kosten, die teilweise vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können.